Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Waschstraße
Die Reinigung der Fahrzeuge erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Der Benutzer der Waschanlage hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung oder sonstiger Beanstandungen unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage und vor dem Verlassen des Betriebsgeländes geltend zu machen.
2. Für Fahrzeug- bzw. Anbauteile die nicht der Großserie des Fahrzeugherstellers entsprechen, kann generell keine Haftung übernommen werden. Der Benutzer ist zudem verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, anderer Fahrzeuge oder der Wasch¬anlage führen könnten. Das gleiche gilt für alle Umstände, die den Waschbetrieb unter¬brechen bzw. stören könnten. Nichtbeachtung führt einerseits zur Ablehnung von Schadenersatzansprüchen und anderer¬seits u.U. zu Schadensersatzforderungen!
3. Eine Untersuchung der Fahrzeuge, Fahrzeugtyps bzw. -modells auf Waschanlagen¬tauglich-keit sowie auf Umstände, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeugs in der Wasch¬straße nach sich ziehen könnten, wird vom Betreiber der Waschanlage nicht geschuldet. Das Personal des Anlagenbetreibers ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Fahrzeuge zurückzu¬weisen, bei denen aufgrund besonderer Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer wie auch immer gearteten Beschädigung führen könnte.
4. Bei Eintritt eines Schadens durch einen Wasch- oder Reinigungsvorgang haftet der Betreiber nur für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt.
5. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten -auch serienmäßigen- Teile, wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen und Spoiler sowie für dadurch verursachte Lack- und Schramm¬schäden, bleibt ausgeschlossen; es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
6. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die explizit in unseren deutlich angebrachten Gefahrenhinweise aufgeführt sind oder/und durch Nichtbeachtung der deutlich angebrachten Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Betreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. Das gleiche gilt bei Nichtbefolgung etwaiger Anweisungen des Betreibers oder des Personals. Die Einfahrt- und Benutzungsanweisungen sowie die Gefahrenhinweise sind Bestandteil dieser AGBs.
7. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstücks dem Betreiber oder zuständigen Anlagenleiter mitgeteilt worden ist und ein schriftliches Protokoll darüber erstellt wurde.
8. Wird ein Fahrzeug während eines Wasch- bzw. Reinigungsvorgangs erheblich beschädigt, kann der Waschstraßen-Betreiber den Schaden seiner Versicherung melden. Nach Besichtigung des Schadens durch den Versicherer entscheidet dieser über die Beauftragung eines Sachverständigen oder beauftragt selbigen direkt.
9. Etwaige Wertgegenstände, Einbau- und Zubehhörteile sowie Bargeld sind aus dem Fahrzeug zu entfernen. Wir übernehmen keine Haftung.
10. Sollte eine Klausel dieser AGB oder der Gefahrenhinweise oder der Einfahrt- und Benutzungsanweisungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Einfahrts- und Benutzungsanweisungen
Nachstehende Einfahrts- und Benutzungsanweisungen sind Bestandteil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anweisungen des Personals sowie sonstige Hinweise, z.B. unsere Gefahren¬hinweise Das zu waschende Fahrzeug muss sich in technisch einwandfreiem Zustand (wie z.B. Lack, ordnungsgemäßer und fester Sitz aller Außenteile, Reifendruck und Spurein¬stellung, Spaltmaße, keine Vorschäden etc.) befinden. Sonst entfällt die Haftung für Schäden durch den Betreiber. Im Zweifel bitte die Geschäftsführung oder Betriebsleitung fragen.
2. Nicht ohne Weisung des Personals in die Waschanlage einfahren. Vorsicht beim Einfahren in die Waschanlage, insbesondere beim Einfädeln und Befahren auf das Transportband. Fahrzeugstellung und Lenkung gerade, langsam und kontrolliert in die Waschanlage einfahren und dabei den Anweisungen (auch Handzeichen) des Personals unverzüglich Folge leisten.
3. Auf dem Transportband zu Beginn der Waschhalle:
Motor aus, Schlüssel im Zündschloss, bei schlüssellosen Systemen muss der Fahrzeugschlüssel bzw. das entsprechende System (z.B. Key-Card, KeylessGo, Funksender, Transponder etc.) im Fahrzeug verbleiben. Lenkung frei, kein Gang eingelegt, Automatik auf „N“, Bremse los. Im Pkw vorhandene selbsttätige Fahrzeugsysteme (wie z.B. automatische Park- oder Brems¬systeme [u.a. basierend auf Sitzbelegungserkennung, Gurtschloss-Sensoren, Erschütterungs¬sensoren, Türkontakt-Sensoren, Automatikgetriebe- Sensoren etc.] sowie Regensensor usw.) rechtzeitig vor dem Waschvorgang, am besten vor dem Einfahren in die Waschstraße! Bitte darauf achten, dass das Lenkrad gerade steht. Das Lenkradschloss muss deaktiviert bzw. frei sein. Falls von Ihrem Hersteller empfohlen, den Waschanlagenmodus bzw. Abschleppmodus Ihres Fahrzeugs aktivieren, soweit vorhanden.
4. Bitte demontieren Sie Ihre Antenne bereits weit im Vorfeld der Waschanlagen-Einfahrt, oder schieben Sie selbige vollständig ein (z.B. bei Stabantenne) ansonsten erfolgt die Wäsche auf eigene Gefahr, da sich Antennen jederzeit im Waschmaterial verfangen und abreißen können. Falls eine Demontage oder das Einschieben bzw. Anklappen der Antenne durch unser Anlagenpersonal erfolgen sollte, geschieht das auf Ihre eigene Verantwortung und Ihr Risiko. Zumal wir den Zustand der Antenne nicht kennen und bei der Demontage, beim Einschieben oder Anklappen das Risiko einer Beschädigung besteht; insbesondere dann, wenn die Antenne oder der Sockel z.B. bereits eine Vor¬beschädigung, Materialermüdung oder Korrosion etc. aufweisen oder das Gewinde beschädigt oder sich nicht mehr freigängig drehen lässt, weil dieses z.B. zu fest angeschraubt oder durch Korrosion festsitzt bzw. korrodiert ist.
5. Außenspiegel anklappen, Tankdeckel oder -Abdeckungen verschließen oder gegen ungewolltes Öffnen sichern. Scheibenwischer in Grundstellung aus und Regen¬sensoren aus-schalten. Dachauf¬bauten und zusätzliche An- und Aufbauten entfernen.
6. Autokennzeichen müssen an allen 4 Ecken gut befestigt sein, damit kein Spalt zur Karosserie-Oberfläche besteht. Abstehende Kennzeichen oder -Halter können sonst abgerissen werden.
7. Fenster und Dach schließen, Fahrzeugtüren sowie Kofferraum bzw. Heckklappe gegen ungewolltes Öffnen, z.B. durch den Waschvorgang oder Vorreinigung, sichern.
8. Fahrzeuge mit offener Ladefläche (z.B. Pickup etc.) können generell nicht gewaschen werden. Ladeflächen bitte mit Deckel oder nach oben gewölbter Plane abdecken.
9. Während des gesamten Waschprogramms nicht: lenken, bremsen, Gas geben, Gangstellung (Leerlauf bzw. „N“) verändern, etc. Zudem weder Zündung noch Motor an-/ausschalten oder sonstige Veränderungen am Fahrzeug / an Fahrzeugsystemen vornehmen. Bei Gefahr im Verzug sofort laut und in unregelmäßigen Abständen hupen.
10. Während des gesamten Waschprogramms nicht aus dem Fahrzeug steigen.
11. Bitte die Waschanlage zügig verlassen und nicht im Ausfahrtsbereich stehen bleiben/halten. Insbesondere keine Antenne oder andere Fahrzeugteile im Ausfahrtsbereich der Waschstraße befestigen bzw. ausziehen oder öffnen; ebenso soll das Anlegen des Sicherheitsgurtes oder z.B. das Einschalten des Radios, Einstellen von Sitz oder Spiegel sowie das Zusteigen von weiteren Mit-fahrern oder Tieren etc. einige Wagenlängen weiter vorne erfolgen. Vielen Dank!
Gefahrenhinweise
Nachstehende Gefahrenhinweise sind Bestandteil unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Auch bei ordnungsgemäßer Durchführung der Fahrzeugwäsche kann grundsätzlich ein Schaden entstehen. Diese Gefahr ist insbesondere dann gegeben, wenn sich Fahrzeugteile in nicht ordnungsgemäßem Zustand befinden, weil diese beispielsweise vorbeschädigt oder nicht ordnungsgemäß befestigt sind oder bei Materialermüdung, Verschleiß, Verformung, Korrosion oder Alterung bzw. Verwitterung; bei spröden oder porösen Teilen, verwitterte Lack-, Plastik- oder Gummiteile, Steinschläge, etc. Insbesondere bei polierten, verchromten oder erhitzten Felgen, Zierleisten, Lackflächen, Plastikteilen, oder beschichteten bzw. anderweitig veredelten Teilen bzw. Oberflächen etc. kann es beim Auftragen von chemischen Produkten zu Verfärbungen oder Fleckenbildung kommen. Durch den Fahrzeugbetrieb oder durch Sonnenstrahlen stark erhitzte Fahrzeuge oder einzelne Fahrzeugteile wie z.B. Bremsen, Felgen oder Lack bitte zuvor gut abkühlen lassen.
2. Auch bei ordnungsgemäßem Waschvorgang kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kühlerfiguren (z.B.: Mercedes-Stern, Jaguar usw.) abgerissen bzw. beschädigt werden und am Fahrzeug weiterer Schaden entsteht. Kühlerfiguren sind deshalb vor dem Start zu demontieren, andernfalls erfolgt die Wäsche auf eigene Gefahr!
3. Auch serienmäßige Außenspiegel sowie Spiegel¬kappen, Zier¬leisten, Front- und Heckscheiben¬wischer oder Heckspoiler und Tankdeckel (-abdeckungen) können sich auch bei ordnungs¬gemäßer Durchführung der Fahrzeug¬wäsche im Waschmaterial verfangen, durch den Druck der Waschmaterialien nachgeben und abfallen oder die ursprüngliche Position verändern und dadurch abreißen bzw. abgerissen werden. Das ist selbst durch größte Sorgfalt des Betreibers oder dessen Mitarbeiter nicht zu verhindern.
4. Die Gefahr einer Beschädigung ist ferner gegeben, wenn Konstruktion oder Beschaffenheit des Fahrzeugs oder Fahrzeugteile (ebenso Serien- wie auch Zusatzausstattung) für die Waschanlage ungeeignet sind oder deren Spalt- bzw. Schlitzmaße z.B. bei Spoiler, Anbauten oder auch serienmäßigen Karosserieteilen, etc. zu einem -auch bei größter Sorgfalt des Betreibers oder dessen Mitarbeiter nicht zu verhindernden- Verfangen des Wasch¬materials und damit zu einer Beschädigung führen können.
5. Folierte Fahrzeuge oder Fahrzeugteile können bei der Vorwäsche mit dem Hochdruck-reiniger oder durch die Rotationen der Wasch- und Trocknungswalzen in der Waschanlage beschädigt werden, insbesondere wenn die Folie nicht ausreichend Reibungs- oder Hitzebeständig ist oder vorbeschädigt, nicht ordnungsgemäß verklebt, Verschleiß- oder Ermüdungserscheinungen, etc. aufweist oder für die Waschanlage ungeeignet ist. Bei sogenannten Mattlacken kann es durch die Verwendung von chemischen Produkten oder durch die Rotation der Wasch- und Trocknungsmaterialen zu Flecken oder glänzenden Lackflächen (Poliereffekt) kommen. Lacke, Folien, Aufkleber sowie Fahrzeugbeschriftungen, etc. müssen (selbst bei betriebs¬bedingtem Transportstopp der Waschanlage) für eine (auch länger andauernde) Rotation der Wasch- und Trocknungstextilen geeignet sein.
6. Waschanlagenbetreiber erhalten i.d.R. von den Automobilherstellern keine Angaben über die Waschanlagentauglichkeit der jeweiligen Fahrzeugmodelle oder deren Anbauteile, insofern besteht dahingehend kein Vertrauensschutz über eine generelle Waschanlagen¬tauglichkeit von Fahrzeugen. Bei Ungewissheit darüber, ob ihr Fahrzeug oder einzelne Fahrzeugteile für die automatisierte Wäsche in einer Waschstraße eignet ist bzw. sind oder ob ggf. Verbote oder Einschränkungen bestehen, sollte jeder Nutzer unbedingt vor Befahren der Waschanlage geklärt haben und sich diesbezüglich eingehend beim Automobilhersteller etc. informieren. Dies gilt insbesondere auch für serienmäßige Fahrzeuge und Fahrzeugteile und insbesondere z.B. Spoiler, Abdeckblenden, etc. welche evtl. konstruktionsbedingt ungeeignete oder gefahrenträchtige Eigenschaften wie z.B. eine geringe Halte- oder Befestigungskraft etc. aufweisen.
7. Nicht ohne Weisung des Personals in die Waschanlage einfahren. Vorsicht beim Einfahren in die Waschanlage, insbesondere beim Einfädeln und Befahren auf das Transportband. Fahrzeugstellung gerade, Lenkung gerade (kein Lenkeinschlag!) und langsam und kontrolliert in die Waschanlage einfahren und dabei den Anweisungen des Personals unverzüglich Folge leisten. Falsches oder fehlerhaftes Einfahren kann zu Schäden (Reifen, Felgen und sogar an der Achsgeometrie etc.) führen, genauso wie verspätetes oder falsches Reagieren oder Ignorieren von Anweisungen. Besonders gefährdet sind Felgen mit ungeschützten bzw. vorstehendem Felgenhorn, Radspeichen und Räder deren Reifenflanke ein erforderliches Mindestmaß zum Schutz der Felgen unterschreitet. Solche Fahrzeuge können generell nicht gewaschen werden!
8. Im Pkw vorhandene selbsttätige Fahrzeugsysteme (wie z.B. automatische Park- oder Brems¬systeme, Regensensor, Sitzbelegungserkennung, Gurtschloss-Sensoren, Erschütterungs-sensoren, Türkontakt-Sensoren, Automatikgetriebe- Sensoren usw.) müssen deaktiviert sein, können sonst ebenfalls zu Unfällen oder Schäden führen, wenn diese nicht vor, während und am Ende des gesamten Wasch¬vorgangs deaktiviert sind. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld über alle Ihre Fahrzeug¬systeme sowie über evtl. Hinweise des Fahrzeugherstellers in der Gebrauchs-anweisung, insbesondere auch in Bezug auf die Autowäsche sowie Verhaltens¬hinweisen hierzu. Solche Systeme können im Extremfall alleine durch das Öffnen der Fahrzeugtüre in der Ausfahrt der Waschanlage zu einem abrupten Stopp eines Fahrzeugs und damit zum Auffahren bzw. Aufschieben des Nachfolgefahrzeugs durch den Fördeband der Anlage führen!
9. Wird die Ausfahrt nicht sofort und zügig verlassen, besteht die Gefahr, dass trotz Bandstops und aufmerksamem Personals das Folgefahrzeug weiter rollt und aufgeschoben wird und es dadurch zu einem Schaden an zwei Fahrzeugen kommt.
10. ACHTUNG! Im Winter sowie Übergangszeiten kann es zu Glatteis- und Schneebildung kommen. Bitte beachten Sie, dass das Gelände regelmäßig kontrolliert und durch Räumen und Streuen verkehrsgesichert wird, jedoch nicht ständig von Schnee- und insbesondere Eis befreit und gestreut werden kann und deshalb erhöhte Rutsch- und Unfallgefahr auf dem Gelände besteht. Bei Glatteis oder Schneeglätte den Bereich nicht betreten. Für Unfälle auf Grund von Schnee und Glatteis wird nur gehaftet, wenn das Betriebspersonal das Eis vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht entfernt hat.
11. Witterungsbedingt (insbesondere über die Wintermonate) können sich Betriebsabläufe und technische Veränderungen (wie z.B. automatische Torschließungen, etc.) insbesondere beim Betrieb der Waschstraße ergeben. Insofern ist stets Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten!
12. Die genannten Gefahrenhinweise sind nicht abschließend. Situationsbedingt oder Aufgrund besonderer Gegebenheiten oder durch eigenes Fehlverhalten oder Dritter können sich weitere Risiken- und Gefahren innerhalb der Waschanlage oder beim Transportvorgang etc. ergeben. Insofern bedarf es stets der vollen Aufmerksamkeit und Einhaltung der Einfahrts- und Benutzungsanweisungen sowie Gefahrenhinweise und der ABGs bis zum Verlassen der Anlage.
Vielen Dank dafür!
Für alle Schäden aus oben aufgeführten Punkten kann insofern keine Haftung durch den Betreiber oder dessen Mitarbeiter bzw. Beauftragte übernommen werden!
Benutzungsordnung SB Plätze
Die Benutzung der SB-Waschplätze erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Die Benutzung der Anlage ist nur für die Reinigung von Straßenfahrzeugen und unter Beachtung folgender sowie evtl. weiterer ausgehängter Bedienungs- und Benutzungsvorschriften gestattet:
• In den Waschboxen dürfen ausschließlich PKW, Kombis, Kleinbusse und Zweiräder gereinigt werden.
• Die Reinigung von Transportern, Transportanhängern, Reise- und Wohnmobilen, Wohnanhängern oder Kleinlastwagen ist nur auf dem dafür vorgesehenen Freiwaschplatz gestattet.
• Die Reinigung anderer Fahrzeuge (insb. Baustellenfahrzeuge) und Gegenstände ist ausdrücklich untersagt.
• Stark verschmutzte Fahrzeuge müssen vor Befahren des Betriebsgeländes vom groben Schmutz (Kies, Erde, Schlamm etc.) befreit werden.
• Der Waschplatz ist nach der Reinigung in sauberem Zustand zu verlassen.
2. Nach der Wäsche ist der Waschplatz zügig für nachfolgende Fahrzeuge zu räumen. Für weitere Arbeiten (Abledern, Innenreinigung etc.) stehen Ihnen eine Vielzahl an Parkmöglichkeiten auf dem Gelände zur Verfügung.
3. Andere als in der Anlage angebotene Reinigungsmittel dürfen nicht verwendet werden.
4. Das Waschen mit selbst mitgebrachtem Wasser ist nicht gestattet.
5. Ölwechsel, Motorwäschen, Reparatur- und Wartungsarbeiten sind nicht gestattet.
6. Nicht verkehrsübliche Verschmutzungen oder solche, die einer Sonderentsorgung bedürfen (Öl, Farben etc.), dürfen in den Waschplätzen nicht gereinigt werden.
7. In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden. Hausmüll oder gewerblicher Müll darf nicht zurückgelassen werden.
8. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
9. Unsere Waschplätze werden ständig überwacht und instand gehalten. Der Benutzer hat sich vor Inbetriebnahme der Geräte trotzdem zu überzeugen, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden. Bei erkennbaren Mängeln oder Beschädigungen hat der Benutzer vor Inbetriebnahme entweder den Anlagenbetreiber zu Informieren oder eine andere Waschbox anzufahren.
10. Auf dem Gelände gelten die Vorschriften der StVO. Es gilt Schritttempo!
11. Soweit den vorstehenden Bedingungen zuwidergehandelt wird, ist der Anlagenbetreiber berechtigt, dem Verursacher die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Gewährleistung und Haftung
1. Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung des Fahrzeugs, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betriebspersonal anzumelden. Später angemeldete offensichtliche Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.
2. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks dem Betriebspersonal mitgeteilt wird. Später angemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.
3. Für Schäden aufgrund technischer Mängel der zur Verfügung gestellten Geräte, haftet der Anlagenbetreiber nur für den unmittelbaren Schaden und nur soweit er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz diesen Mangel herbeigeführt oder zu vertreten hat. Folgeschäden werden nicht ersetzt, soweit dem Anlagenbetreiber nicht grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fallen.
4. Wir haften nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften verursacht wurden oder die darauf beruhen, dass äußerlich erkennbar beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden.
5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
AGB - Quick Innenreinigung und Handpolitur
§1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Waschpark Kelsterbach erbracht.
§2 Voraussetzung
a) Die Quick Handpolitur erfolgt ausdrücklich nur auf unbeschädigter Fläche sowie im direkten Anschluß eines Waschvorgangs des Waschpark Kelsterbach.
b) Die Quick Innenreinigung erfolgt auf allen freigeräumten Bereichen des Innenraumes sowie des Kofferraumes. Diese sind vom Kunden, vor dem befahren der Waschstraß frei zu räumen. Hierbei hat der Kunde auf den Betriebsfluss Rücksicht zu nehmen. Bei Behinderung des Betriebsflusses, behaltet sich der Waschpark Kelsterbach Ausfallansprüche vor.
c)Nach Beendigung der Innenreinigung oder der Handpolitur, hat der Kunde den Serviceplatz unverzüglich zu verlassen.
§3 Wartezeiten
a)Aufgrund der terminlosen Abwicklung der QUICK Innenreinigung sowie der Handpolitur, kann es bei hoher Nachfrage zur Wartezeiten kommen.
An der Kasse kann die Wartezeit (ca. Angabe) vor dem erwerben der Dienstleistung angefragt werden.
§5 Reklamationen
a) Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Leistung geltend gemacht werden.
b) Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farberblassungen und Abweichungen führen.
c) Bei einer berechtigten Reklamation, hat der Waschpark Kelsterbach das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen wird von Waschpark Kelsterbach ein angemessener Preisnachlass gewährt.
§6 Haftung und Garantie
a) Der Waschpark Kelsterbach übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Waschpark Kelsterbach bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
- Für Verlust von Wertgegenständen jeder Art kann nicht gehaftet werden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
c) Der Waschpark Kelsterbach übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Für möglicherweise auftretende Flecken nach der pflegenden Innenreinigung übernimmt der Waschpark Kelsterbach keine Haftung.
§7 Formalien und schriftliche Absicherung
a) Mit dem Kauf der OUICK Innenreinigung sowie der OUICK Handpolitur, bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
§10 Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
GERICHTSSTAND IST DER SITZ DES WASCHPARK KELSTERBACH
AGB Transporter Waschanlage
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
• Die Benutzungshinweise / Bedienhinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten
• Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören (z.B. Spoiler, Antenne o. Ä.) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
• Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
• Auch bei ordnungsgemäßem Waschvorgang kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kühlerfiguren (z.B.: Mercedes-Stern, Jaguar usw.) abgerissen bzw. beschädigt werden und am Fahrzeug weiterer Schaden entsteht. Kühlerfiguren sind deshalb vor dem Start zu demontieren, andernfalls erfolgt die Wäsche auf eigene Gefahr!“
• Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt auch, wenn der Kunde/Fahrzeugführer Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstücks mitteilt; es sei denn, der Anlagenbetreiber oder sein Personal hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
• Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Gewährleistung und Haftung
1. Kommt es aufgrund technischer Mängel zu einer unzureichenden Reinigung des Fahrzeugs, hat der Benutzer etwaige Ansprüche auf Nachbesserung unverzüglich beim Betriebspersonal anzumelden. Später angemeldete offensichtliche Mängel der Reinigung können nicht berücksichtigt werden.
2. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Betriebsgrundstücks dem Betriebspersonal mitgeteilt wird. Später angemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.
3. Für Schäden aufgrund technischer Mängel der zur Verfügung gestellten Geräte, haftet der Anlagenbetreiber nur für den unmittelbaren Schaden und nur soweit er durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz diesen Mangel herbeigeführt oder zu vertreten hat. Folgeschäden werden nicht ersetzt, soweit dem Anlagenbetreiber nicht grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last fallen.
4. Wir haften nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften verursacht wurden oder die darauf beruhen, dass äußerlich erkennbar beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden.
5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.